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Siehe, ich bin die Magd des Herrn, mir geschehe nach deinem Wort. (Lk 1,38)
Dienstag, 19. März 2024

Der Weg in die Gemeinschaft

Der Weg in die Gemeinschaft

Nicht ihr habt mich erwählt, sondern ich habe euch erwählt und dazu bestimmt, dass ihr euch aufmacht und Frucht bringt und dass eure Frucht bleibt  (Joh 15,16).

Berufung ist eine Gabe Gottes und Geheimnis seiner freien Wahl.

Der Eintritt in eine Ordensgemeinschaft ist die Antwort des jungen Menschen auf Christi Einladung zu einem Leben der Hingabe an Gott und des Dienstes an seinem Volk.

Mit Dank gegen Gottes Wahl nehmen wir die Kandidatin auf. Sie selbst stellt sich der Kirche und unserer Gemeinschaft mit ihren vielfältigen Gaben zur Verfügung.  Ihre Entscheidung zum Leben nach den evangelischen Räten ist eine Entscheidung der Liebe, die sie ein ganzes Leben hindurch verwirklichen möchte.

In der Zeit der Vorbereitung auf das klösterliche Leben steht die menschliche und geistliche Formung der jungen Schwester im Mittelpunkt. Glaube, Hoffnung und Liebe sind in der Taufe bereits keimhaft in ihr angelegt. Ein entsprechendes Bildungsprogramm soll helfen,  die Schwester zu einer Reife zu führen, die zu echter, unwiderruflicher Hingabe befähigt. So kann sie zur ganz persönlichen Vereinigung mit Christus gelangen.

• zum Seitenanfang •  Aktualisiert am 03.05.2019 17:29:34 Uhr.

Voraussetzungen für den Eintritt

Wer in unsere Gemeinschaft eintreten will muss volljährig sein, getauft und gefirmt und sich frei für das Ordensleben entscheiden. Diese Freiheit  der Entscheidung setzt eine entsprechende persönliche Reife voraus.
Um den Anforderungen des Ordenslebens gewachsen zu sein bedarf es einer  angemessenen physischen und psychischen Gesundheit.

Die Bewerberin lässt sich auf einen lebenslangen Lernprozess ein. Sie braucht darum  Offenheit und Bildungsfähigkeit.

In der Regel wird eine abgeschlossene Berufsausbildung erwartet.

• zum Seitenanfang •  Eingetragen am 03.05.2019 17:17:59 Uhr.

Die Stufen der Eingliederung

Dem Eintritt der Interessentin geht eine Phase des Kennenlernens mit  Gesprächen und Besuchen  im Kloster voraus.

Beide Seiten haben Zeit, die Berufung zu klären und zu prüfen. Kommen sie gemeinsam zu einer positiven Entscheidung, wird der Termin für den Eintritt der Bewerberin festgelegt. Schrittweise wird die junge Frau auf die endgültige Bindung vorbereitet.

In den ersten Jahren liegt der Schwerpunkt auf der Vertiefung des religiösen Lebens. 

Auf die ersten Monate der Kandidatur folgt das

Postulat
Die Aufnahme erfolgt in einem Wortgottesdienst. Die Postulantin erhält die Heilige Schrift als Grundlage für ihr Leben aus dem Wort Gottes. Sie selbst  gibt ihr Versprechen: "Wie Maria will ich Gottes Wort hören und es befolgen."

Das Postulat dauert mindestens ein Jahr. Es mündet ein ins

Noviziat
Die Aufnahme erfolgt in einer schlichten Feier, in deren Verlauf der Novizin das Christuslob (Gebetbuch) sowie die Konstitutionen (die Satzung) der Gemeinschaft überreicht werden.  Mit dem Noviziat beginnt das Ordensleben. Die Novizin verpflichtet sich zur  Teilnahme am Lobpreis der Kirche und wird in die Regeln des Ordens  eingeführt. Das Noviziat  dauert wenigstens zwei Jahre. Ab dem zweiten Jahr wird die Novizin  auch mit den karitativen Aufgaben der Gemeinschaft vertraut gemacht.

In diesen ersten drei Jahren ist es beiden Seiten jederzeit möglich, die Bindung aufzulösen. Andernfalls erfolgt  der Übergang ins

Juniorat
Am Vorabend der Gelübdeablegung erhält die Novizin ihren Ordensnamen. Danach wird ihr das Ordenskleid überreicht.

Während einer Eucharistiefeier verpflichtet sie sich öffentlich für drei Jahre in unserer Kongregation nach den evangelischen Räten zu leben. Nach der Gelübdeablegung erhält  die Neuprofesse die Medaille der Gemeinschaft.

Während des Juniorates wird die Schwester im karitativ-apostolischen Dienst der Gemeinschaft eingesetzt und erhält - falls erforderlich - eine entsprechende Ausbildung. Sie nimmt  regelmäßig an Fortbildungen teil, die der Weiterbildung und der spirituellen und psychischen Reifung dienen.

Nach den drei Jahren prüfen die junge Schwester und die Gemeinschaft erneut, ob die Berufung tragfähig ist. 
In diesem Fall wird die Profeß für  weitere zwei Jahre erneuert. Andernfalls kann die Schwester  die Gemeinschaft wieder verlassen.

Ewige Profeß
Nach mindestens acht Jahren der Hinführung  entscheiden die Schwester und die Gemeinschaft über die endgültige Bindung. Wenn beide Seiten dazu bereit sind, legt die Junioratsschwester öffentlich die Gelübde auf Lebenszeit ab. Sie erhält den Ring, der sie an Christus, ihren Bräutigam erinnert, dem sie die Treue gelobt hat. 

Die Entfaltung der Person in menschlicher und religiöser Sicht bleibt Aufgabe jeder einzelnen Schwester während ihres ganzen Lebens; sie erfordert ein stetes Offensein für die Führung des Heiligen Geistes und Bereitschaft zur ehrlichen Selbstprüfung im Licht des Evangeliums.


Medaille der Gemeinschaft
• zum Seitenanfang •  Aktualisiert am 03.05.2019 18:33:25 Uhr.
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